Haftpflicht
Die Haftpflicht ist die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen anderen durch Verhalten oder Unterlassen zugefügten Schaden zu ersetzten. Es werden Verschuldens-, Gefährdungs- und Eingriffshaftung unterschieden.
Die Verschuldenshaftung ist die Verpflichtung zum Schadenersatz aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die ein schuldhaftes, also nicht nur objektiv rechtswidriges, sondern persönlich vorwerfbares Verhalten in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzen.
Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug, Betrieb einer gefährlichen Einrichtung, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an.
Eingriffshaftung bezeichnet die Haftung für Schäden, die erlaubterweise zugefügt werden, für die aber dennoch Schadensersatz zu leisten ist. Beispielsweise können dies bei Schäden der Fall sein, die durch eine behördlich genehmigte Anlage entstehen.
Eine Haftpflichtversicherung lagert das Risiko von Schadenersatzansprüchen auf ein Versicherungsunternehmen aus. Der Versicherer prüft die Anspüche Dritter. Im Ergebnis
- wehrt der Versicherer auf seine Kosten unberechtigte Ansprüche ab und
- begleicht berechtigte Schadenersatzanspüche.
Arten von Haftpflichtversicherungen:
Haftpflichtversicherungen für private Kunden
- Privathaftpflichtversicherung zur Abdeckung der Haftpflicht-Risiken als Privatperson aus den Situationen des täglichen Lebens
- Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Haftpflicht für durch Gebrauch des Kraftfahrzeugs verursachte Schäden abdeckt, in der Regel als Pflichtversicherung ausgestaltet, ohne deren Abschluss Kraftfahrzeuge nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden,
- Tierhalterhaftpflichtversicherung zur Absicherung der besonderen Haftungsrisiken als Halter von Tieren,
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Versicherung gegen Haftpflichtschäden, die durch oder im Bereich von Häusern sowie Grund und Boden entstehen
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zur Absicherung gegen die Folgen von Gewässerschäden durch Öltanks und sonstigen Anlagen mit wassergefärdenden Stoffen
- Wassersporthaftpflichtversicherung Versicherung gegen wassersportbedingte Schäden, insbesondere auch die Schiffshaftpflichtversicherung, analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung meist eine Pflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung zur Absicherung gegen durch die Jagdausübung verursachte Haftpflichtschäden
- Bauherrenhaftpflichtversicherung Versicherung gegen Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Bauvorhaben
Berufshaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung zur Absicherung beruflich verursachter Schäden gegenüber Dritten, etwa
- als Arbeitnehmer oder Beamter über die Amtshaftpflichtversicherung oder die Diensthaftpflichtversicherung, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- als freiberuflich tätiger Arzt: Arzthaftung
- als freier Architekt oder Bauingenieur
- als Angehöriger der rechts- und steuerberatenden Berufe, also Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer: Vermögensschadenhaftpflicht
- als Versicherungsvermittler
- als Vormund oder Betreuer,
verschiedenen Betriebshaftpflichtversicherungen, zur Abdeckung gewerblicher und industrieller Risiken von Unternehmen, insbesondere der
- Gewerbe- und Industriehaftpflicht,
- Produkthaftpflicht
- Umwelthaftpflicht
- sog. D&O-Versicherung, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe von Unternehmen.
Die Versicherungsbedingungen der Versicherer und Tarife sind sehr unterschiedlich. Häufige Ausschlüsse sind
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- im Zustand der Deliktsunfähigkeit herbeigeführte Schäden
- Ansprüche zwischen Familienangehörigen soweit diese im gleichen Haushalt leben oder gesetzlichen Vertretern des Versicherten
- Ansprüche zwischen Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben
- Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich besitzt aufgrund etwa von Miete, Leihe, Leasing, Pacht, verbotener Eigenmacht oder die er aufgrund vertraglicher Vereinbarung verwahrt
- Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer bearbeitet
- Umwelt-, Strahlen- und Asbestschäden
- bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auch Schäden aus kaufmännischer und spekulativer Geschäftstätigkeit.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten gegen Prämienaufschlag den teilweisen Einschluss der üblichen Ausschlüsse an.