Grundlagen
Den Verlust der Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheilicher Beeinträchtigung kann jeden treffen. Neben schweren Krankheiten können das auch Unfälle und körperlicher Verschleiss sein.
Diagnosen EM-Rentenzugang 2004 (Quelle: VDR)
Zu erkennen ist die Abnahme der Kreislauferkrankungen und Erkrankungen bzw. Verschleiss des Bewegungs- und Stützapparates als Ursache für Erwerbsminderung. Stark zugenommen haben dagegen psychsische Erkrankungen.
Rentenzugang nach Diagnosegruppen Frauen im Zeitverlauf (Quelle: VDR)
Rentenzugang nach Diagnosegruppen Männer im Zeitverlauf (Quelle: VDR)
statistische Werte
Einwohner | 81875000 |
Erwerbspersonen | 43398000 |
Erwerbslose | 3227000 |
Erwerbstätige | 40171000 |
Arbeitnehmer | 35762000 |
Selbständige | 4409000 |
Die Deutsche Rentenversicherung weist für 2009 folgende Zahlen aus
Erwerbsminderungsrenten | gesamt | voll | teil |
Bestandsrenten | 1567841 | 1448928 | 103305 |
durchschnittl. Zahlbetrag | 703,71€ | 722,79€ | 484,09€ |
EM-Renten Neuzugang | 173028 | 145650 | 24552 |
durchschnittl. Zahlbetrag | 683,05€ | 729,51€ | 364,73€ |
Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer beträgt bei Frauen 5,84 Jahre, bei Männern 6,13 Jahre
Fliesenleger | 67,37% |
Dachdecker | 64,28% |
Tiefbauer | 60,12% |
Maler | 56,13% |
Zimmerer | 52,53% |
Elektroinstallateur | 46,7% |
Schlosser | 41,47% |
Köche | 39,21% |
Krankenpfleger | 36,22% |
Technischer Zeichner | 32,92% |
Sozialpädagogen | 30,07% |
Kindergärtnerin | 25,84% |
Handelsvertreter | 25,65% |
Bürokaufleute | 21,79% |
Unternehmensberater | 17,88% |
Lehrer | 16,84% |
Rechtsberater | 10,83% |
Ingenieure | 10,81% |
Ärzte | 8,4% |
Quelle: P&M 1/99 |
Leistungen der Deutschen Rentenversicherung
Versicherte der Deutschen Rentenversicherung wird von dieser unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt, wenn sie wegen ihres Gesundheitszustandes gar nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung soll den verdienst ersetzen, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit auf weniger als drei Stunden täglich gesunken ist. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Sie bis zur Vollendung Ihres 65. Lebensjahres.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung soll die Einkommensminderung ausgleichen, wenn Sie nicht mehr voll arbeiten können. Mit der verbleibenden Arbeitskraft soll möglichst einer Teilzeitarbeit nachggegangen werden.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie, sofern Sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Für Nicht-Bergleute und nach dem 1.1.1961 Geborene bedeutet Arbeitsfähigkeit jede nur denkbare Erwerbstätigkeit. Die berufliche Qualifikation spielen bei der Bewertung keine Rolle.
Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich - für maximal drei Jahre - befrristet bewilligt. Nach Ablauf der Befristung wird geprüft, ob die Voraussetzung für die Rentenzahlung wieterhin gegeben sind. Ist nach neun Jahren noch keine Erwerbsfähigkeit gegeben, wird die Rente unbefristet gezahlt. Bei Renten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt wird die Erwerbsminderungsrente auch weiterhin befristet bewilligt.
Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt, wird nach den gleichen Regeln wie die der Altersrente errechnet. Grundlage sind bisher gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung, die einkommensabhängig sind. Hinzu kommen Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten. Damit ein Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr nicht zu niedrigeren Renten führt, wird das Rentenkonto bis dahin durch beitragsfreie Zurechnungszeiten aufgefüllt. Bei Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr wird ein Abschlag von 0,3% je Monat, maximal 10,8% berechnet.
ungefähre Höhe der Erwerbsminderungsrente in abhängigkeit vom Einkommen
Nettoeinkommen monatlich | Erwerbsminderungsrente | |
halb | voll | |
1000 | 235 | 469 |
1500 | 323 | 645 |
2000 | 417 | 833 |
2500 | 498 | 995 |
3000 | 574 | 1148 |
Obwohl die Deutsche Rentenversicherung bei der vollen Erwerbsminderungsrente von Einkommensausgleich und ausreichender Versorgung spricht, zeigen diese Zahlen für den Fall der Erwerbsminderung einen erheblichen finanziellen Verlust. Der Lebensstandard ist kaum zu halten. Aus unserer Sicht ist ergänzende Absicherung angeraten. Die Möglichkeiten dazu erläutern wir Ihnen im Bereich Absicherung. Falls Sie keine Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen, besteht keine Absicherung bei Erwerbsminderung. In diesem Fall, zum Beipiel bei Selbständigen, ist die komplette Absicherung betrieblich oder privat sicherzustellen.